1. Geltungsbereich

Für Lizenzvereinbarungen mit der JCP Consulting GmbH, nachfolgend JCP genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil der Lizenzvereinbarungen und werden vom Kunden mit Erwerb der Nutzungslizenz anerkannt. Andere oder abweichende Geschäftsbedingungen von Lizenznehmern werden nicht anerkannt und hiermit widersprochen. Sie gelten nur, wenn sie von der JCP schriftlich bestätigt sind.

2. Vertragsgegenstand/Nutzungsrecht

Die JCP stellt entgeltliche Nutzungsrechte an Beratungs- und Analyseprogrammen, nachfolgend gandav B genannt, gemäß der jeweils aktuellen Preisliste bereit. Bei individuell verhandelten Verträgen gilt der Preis gemäß dem Vertrag.

3.1 Nutzungs- / Eigentums- und sonstige Rechte allgemein

Die Inhalte und Ausdrucke aus dem Beratungs- und Analyseprogramm gandav B dürfen vom Lizenznehmer weder verfremdet, entstellt, manipuliert, verfälscht noch sonst verändert oder beeinträchtigt werden. Der Lizenznehmer wird die in den Beratungs- und Analyseprogrammen verwendeten Kennzeichnungen und Schutzvermerke bei der Nutzung unverändert beibehalten wie in der von der JCP gelieferten Ausführung. Ohne die schriftliche Zustimmung der JCP ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, über die vorhergehend eingeräumten Nutzungsrechte des gandav B oder deren inhaltlichen Informationen, auch nicht auszugsweise, auf weitere Printmedien oder Datenträger zu übertragen, im Internet bzw. für sonstige Marketing- / Werbezwecke zu veröffentlichen, weiterzuveräußern oder an öffentliche Medien wie Rundfunk, TV, Presse und Verlage weiterzugeben.

Die Lizenz sowie die eingeräumten Nutzungsrechte können ohne schriftliche Zustimmung der JCP nicht an Dritte übertragen werden. Auch dann nicht, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung des Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen des Unternehmens des Lizenznehmers geschieht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, der anderen Seite Änderungen der E-Mail- bzw. Postadresse mitzuteilen.

Alle Rechte der Inhalte die von der JCP aus dem gandav B geliefert wurden, bleiben unwiderruflich bei der JCP.

Bei der Lizenz handelt es sich um eine Einzeluser-Lizenz. Jede Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten an Dritte verstößt gegen diese AGB und verpflichtet den Kunden zum Schadensersatz.

 

3.2 Vertragsstrafe

Bei Nichteinhaltung oder Zuwiderhandlung gegen die in 3.1 festgelegten Verpflichtungen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, an JCP eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,00 € zu zahlen und zwar unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt JCP unbenommen.

4. Vertragsschluss / Laufzeit / Kündigung

4.1 Vertragsschluss

Die Lizenzvereinbarung zwischen JCP Consulting GmbH dem Interessenten/Kunden kommt wie folgt zustande:

Der Interessent/Kunde hat die Möglichkeit gandav B kostenlos für den Zeitraum von 30 Tagen zu testen. JCP behält sich vor, den Test ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden bzw. diese nicht zuzulassen. Die Lizenzvereinbarung kommt dann zustande, wenn der Interessent/Kunde unter Verwendung des Online-Bestellformulars oder auch des verwendeten schriftlichen Bestell-formulars die Bestellung auslöst. Dieser Vertrag kommt durch Annahme durch JCP zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche- oder E-Mail-Bestätigung zustande.

 

Die Laufzeit der Lizenzvereinbarung beginnt nach der Testphase mit dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung von gandav B durch JCP an den Kunden.

 

Der Kunde hat Mängel des Software-Produktes gandav B innerhalb

von 14 Tagen nach Bereitstellung gegenüber JCP unter genauer

Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Ansonsten gilt das Software-

Produkt als genehmigt. Entsprechendes gilt für Updates.

 

4.2 Laufzeit

Jede Nutzungslizenz läuft zunächst unbegrenzt. Sie kann sowohl vom Lizenznehmer, als auch von der JCP mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um einen weiteren Monat, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

Es besteht ein Sonderkündigungsrecht zum nächsten Zahlungsmonat bei Geschäftsaufgabe oder Tod des Lizenznehmers. Dieses ist der JCP schriftlich anzuzeigen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform und Bestätigung der JCP. Vertragskündigungen des Lizenznehmers haben schriftlich, per Fax oder E-Mail und per Einschreiben mit Rückschein an die JCP zu erfolgen.

4.3 Außerordentliche fristlose Kündigung

Eine Nutzungslizenz kann durch die JCP jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Lizenznehmer trotz zweimaliger schriftlicher Erinnerung mit der Zahlung der Lizenzgebühren / Rechnungsbeträge im Rückstand ist, oder gegen die Allgemeinen Geschäfts- / Lizenzbedingungen der JCP verstoßen hat.

Nach Beendigung der Nutzungslizenz erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten des Lizenznehmers gegenüber der JCP. Die Verpflichtung des Lizenznehmers noch ausstehende Lizenzgebühren / Rechnungsbeträge zu leisten, bleibt hiervon unberührt. Nach Beendigung der Nutzungslizenz ist es dem Lizenznehmer ausdrücklich untersagt, gandav B sowie dessen Inhalte und die zur Verfügung gestellten lnformationsbroschüren / -Unterlagen weiter im Geschäftsbetrieb einzusetzen.

5. Lizenzgebühren / Zahlungsbedingungen

5.1 Zahlungsbedingungen

5.1.1 Zahlungsweise

Die Lizenzgebühren / Rechnungsbeträge werden zum Zeitpunkt der Bereitstellung des gandav B jeweils zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt fällig und von der JCP per Lastschrift eingezogen. Wird durch das Kreditinstitut des Lizenznehmers die Lastschrift nicht eingelöst, oder widerruft der Lizenznehmer die Lastschrift, gehen die anfallenden Rücklastschriftgebühren zu Lasten des Lizenznehmers.

Hierfür berechnet die JCP jeweils für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 10,00, sofern er die Gründe für die Rücklastschrift zu vertreten hat. Für Mahnungen wird dem Lizenznehmers ein pauschales Mahnentgelt in Höhe von € 8,00 je Mahnung berechnet, sofern er die Gründe für die Mahnung zu vertreten hat.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich eine neue Bankverbindung umgehend, spätestens 14 Tage vor Fälligkeit der Lizenzgebühren mitzuteilen. Für die JCP entstehende Kosten, die durch eine verspätete Meldung einer Bank- bzw. Kontoänderung entstehen, gehen zu Lasten des Lizenznehmers.

5.2.1 Sonstiges

Die JCP behält sich vor, die Lizenzgebühren / Rechnungsbeträge jederzeit an die jeweilige Marktpreis- bzw. Wirtschaftslage anzupassen. Für bereits bestehende und bezahlte Lizenzen ist dies jedoch frühestens zur nächsten Zahlungsfälligkeit möglich. Die Änderungen müssen dem Lizenznehmer spätestens vier Wochen vor Änderungsbeginn mitgeteilt werden.

Dem Lizenznehmer steht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall der

Erhöhung der Lizenzgebühren zu, dass er innerhalb von 2 Wochen nach

Mitteilung der Erhöhung ausüben kann. Bei Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts wird der Vertrag zum Ablauf der laufenden

Zahlungsperiode aufgehoben.

 

6. Berechnungsgenauigkeit

Den Vertragsschließenden ist bekannt, dass Zahlen von JCP gerundet werden. Des Weiteren ist dem Lizenznehmer bekannt, dass auf dem Gebiet des Vertragsgegenstandes aufgrund der besonderen Probleme (Datenbeschaffung etc.) keine Exaktheit der Zahlen für alle enthaltenen Berechnungen geschaffen und garantiert werden kann. Vor diesem Hintergrund stellt es keinen Mangel des Vertragsgegenstandes dar, wenn Zahlen einzelner Berechnungen falsch sind und mit den nächsten turnusmäßigen Updates korrigiert werden.

Im Übrigen ist JCP um eine größtmögliche Berechnungsaktualität bemüht und verpflichtet sich unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit zur zeitnahen Umsetzung und Integration von neuen Rahmenbedingungen in gandav B.

JCP wird die Programme an sich ändernde gesetzliche Regelungen im Rahmen ihrer betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist anpassen bzw. anpassen lassen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn und soweit die Anpassung für JCP mit unzumutbaren Arbeiten verbunden ist. In einem derartigen Fall wird die Anpassung nur gegen entsprechende zusätzliche Vergütung vorgenommen.

7. Haftung

Die JCP erklärt, dass sie über die Vertragsschutzrechte (bzw. Know How) an gandav B frei verfügen kann und ihr keine Tatsachen bekannt sind, welche die Rechtsgültigkeit der Vertragsschutzrechte beeinträchtigen können.

Die JCP haftet aber in keinem Fall, wenn solche Tatsachen etwa nach Inkrafttreten dieses Vertrags eintreten sollten. Die JCP übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die technische Brauchbarkeit der gandav B zugrunde liegenden Erfindungen und für kommerzielle Verwertbarkeit. Unter technischer Brauchbarkeit ist zu verstehen, dass mit dem Vertragsprodukt der von dem Vertragspartner angestrebte technische Verwendungszweck erreicht werden kann. Da dieser von den vom Kunden eingegebenen Daten und den nicht immer aktuellen Daten der Versicherer abhängt, kann eine Haftung für die Brauchbarkeit des Ergebnisses nicht übernommen werden.

Setzt die Haftung oder Gewährleistung Verschulden der JCP voraus, ist dieses auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Die JCP macht darauf aufmerksam, dass es nach heutigem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Alle Angaben in gandav B sind ohne Gewähr. Bei den Informationen und Angaben handelt es sich nur um Hinweise und Empfehlungen, ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität, Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit. Haftung und rechtliche Ansprüche können daraus nicht übernommen oder abgeleitet werden. Verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen und Tarifkalkulationen der Gesellschaften, die bei Abschluss von Verträgen gültig sind.

Die JCP ist immer bemüht, die Inhalte von gandav B auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die JCP unverzüglich nach Kenntniserlangung über Mängel zu informieren. Tut er dies nicht, verliert entsprechend der gesetzlichen Regelung insbesondere §536c BGB das Recht auf Nachbesserung, Schadensersatz und Kündigung.

Die JCP ist verpflichtet, angezeigte Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mängelanzeige zu beseitigen. Gelingt dies nicht, so ist der Lizenznehmer berechtigt, den Lizenzpreis während der Zeit der Mangelhaftigkeit zu kürzen bzw. der Lizenzgeber verpflichtet, den entsprechenden Teil des Lizenzpreises zurück zu zahlen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Lizenznehmer und der Anwenderkreis des Lizenznehmers in den Programmen Änderungen vornimmt oder sonst in diese eingreift.

Die JCP haftet für keinerlei Schäden, gleich aus welchem Grund die dem Lizenznehmer direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Nutzung von gandav B entstehen. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass eine kontinuierliche Zugriffsmöglichkeit auf den Server des Lizenzgebers nicht gewährleistet werden kann, da dieses von Leitungs- und Server-Kapazitäten der Provider und Telekommunikationsgesellschaften abhängig ist und nicht im Einflussbereich des Lizenzgebers steht.

8. Datenschutz

Die JCP weist darauf hin, dass Daten des Lizenznehmers im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und gegebenenfalls laut Leistungsverzeichnis des Lizenznehmers weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Die JCP verpflichtet sich, die Daten darüber hinaus gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz streng vertraulich zu behandeln und sie nicht an Unbefugte oder zu Werbezwecken weiterzugeben oder zu verkaufen.

Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten gemäß der Lizenzvereinbarung sowie der damit verbunden Maßnahmen durch die JCP erklärt sich der Lizenznehmer einverstanden. Der Lizenznehmer erklärt sich in diesem Zusammenhang mit der Zusendung von E-Mails oder Mitteilungen per Fax einverstanden.

9. Erfüllungsgehilfen

Die JCP ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

10. Gerichtsstand / Recht

Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der JCP. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Lizenznehmer seinen Sitz im Ausland hat.

11. Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Verträge in diesem Zusammenhang unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise der JCP wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftform.

Handschriftliche Ergänzungen / Einträge bedürfen der Gegenzeichnung beider Vertragsparteien.

gandav B ist ein Produkt der

 

JCP Consulting GmbH

Schiefe Hardt 13

58093 Hagen

 

Telefon 02331 3484637

Fax 02331 3484763

E-Mail info@pichen.de oder info@gandav.de